Der International Club Winterthur soll Menschen mit internationalem Hintergrund, internationalen Beziehungen oder internationalen Interessen in Winterthur und dem Winterthurer Einzugsbereich vernetzen und integrieren. Ziele sind internationale Freundschaften und Netzwerke aufzubauen.
Mitglieder des International Club Winterthur sind:
- alle natürlichen Personen, die sich mit dem Zweck identifizieren können und einen internationalen Hintergrund, internationales Interesse oder internationale Beziehungen haben und
- Wohnsitz im Grossraum Winterthur oder eine anderweitige Beziehung zu Winterthur haben.
Die Mitglieder verpflichten sich, den jährlichen Mitgliedsbeitrag, der vom Vorstand vorgeschlagen und von der Generalversammlung festgelegt wird, zu zahlen.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt:
Einzelmitgliedschaft CHF 50 p.a.
Familienmitgliedschaft (oder ein Haushalt) CHF 75 p.a.
Nach Eingang des Antragsformulars und des Mitgliedsbeitrags erhält jedes neue Mitglied einen Log-in Namen und ein Passwort für den geschlossenen Mitgliederbereich auf der Webseite.
Juristische Personen können nur als Sponsoren/Gönner, nicht aber als Mitglied dem Verein beitreten und verfügen über kein Stimmrecht.
Die Aufnahme von natürlichen Personen erfolgt durch den Vorstand. Der Entscheid über den Mitgliedsantrag muss nicht begründet werden.
Teilnahme an Aktivitäten
Mitglieder können die Aktivitäten und Veranstaltungen des Clubs besuchen. Je nach Anlass ist die Teilnahme kostenfrei oder es wird noch ein Beitrag erhoben. Es werden Aktivitäten nur für Mitglieder und offene Veranstaltungen angeboten. Die Details werden für jeden Anlass unter der Rubrik "Aktivitäten" veröffentlicht.
Vor der vollen Mitgliedschaft kann jeder Interessierte an zwei geschlossenen Anlässen teilnehmen.
Erlöschen der Mitgliedschaft
Der Austritt aus dem International Club Winterthur ist mit schriftlicher Erklärung an den Vorstand jederzeit auf Ende eines Vereinsjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat möglich.
Der gesamte im Austrittsjahr zu zahlende Beitrag bleibt vom Austretenden geschuldet.
Ferner erlischt die Mitgliedschaft mit sofortiger Wirkung durch Tod, Konkurs oder Ausschluss. Bereits entrichtete Mitgliedsbeiträge können nicht zurückgefordert werden.
Mit Erlöschen der Mitgliedschaft verliert das betreffende Mitglied alle Rechte gegenüber dem International Club Winterthur an dessen Vermögen.
Mitgliedsbeiträge
Jedes Mitglied erhält automatisch eine Zahlungsaufforderung zum Jahresende und hat den jährlichen Beitrag innerhalb von 30 Tagen zu zahlen.
Haftung
Für die Verbindlichkeiten des International Club Winterthur haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Eine die Mitgliedsbeiträge übersteigende Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
Mitgliederdaten
Informationen über Mitglieder werden nur im geschlossenen Mitgliederbereich gezeigt. Jedes Mitglied hat Zugang zu diesem Bereich und ist eingeladen in diesem Breich ein eigenes Profil sichtbar für die anderen Mitglieder zu hinterlegen.
Diese Daten sind nur für den persönlichen und vertraulichen Gebrauch zu nutzen. Jede gewerbliche Nutzung wie der Verkauf oder die Weitergabe von Daten zu kommerziellen Zwecken ist streng untersagt.
Verhaltenscodex
Jedes Verhalten, das gegen die Werteordnung verstösst, strafbar, beleidigend, sexistisch, und/oder rassistisch ist, wird nicht toleriert, und der Club wird entsprechende Massnahmen einleiten.
Wenn Mitglieder sich freiwillig für die Clubarbeit einsetzen wollen, freuen wir uns, wenn sie Kontakt mit einem der Vorstandsmitglieder aufnehmen.

